AGB

  1. Die Energieausweise werden auf der Grundlage der vom Auftraggeber gemachten Angaben zum Gebäude, der Heizung und der Warmwasserbereitung ausgestellt.
  2. Der Auftraggeber verpflichtet sich alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu machen.
  3. Der Auftragnehmer haftet nicht für unwissentlich oder absichtlich falsch gemachte Angaben des Auftraggebers.
  4. Die Berechnung der im Energieausweis ausgewiesenen Kennwerte erfolgt auf der Grundlage von standardisierten Annahmen und Bilanzierungsverfahren. Alle zur Zeit gültigen und relevanten Normen werden hierbei berücksichtigt.
  5. Wir garantieren für die korrekte Berechnung und Ausstellung des Energieausweises auf der Grundlage der vom Auftraggeber gemachten Angaben.
  6. Wissentlich oder absichtlich falsch gemachte Angaben führen zu einer sofortigen Rückgabepflicht des Energieausweises an den Aussteller unter Verlust des bezahlten Betrages.
  7. Der ausgestellt Energieausweis ist 10 Jahre lang gültig.
  8. Datenschutz: Ihre Daten werden nur zur Herstellung des Energieausweises und dessen Versand erhoben und nicht anderweitig verwendet oder an Dritte weitergegeben.