- Die Energieausweise werden auf der Grundlage der vom Auftraggeber gemachten Angaben zum Gebäude, der Heizung und der Warmwasserbereitung ausgestellt.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu machen.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für unwissentlich oder absichtlich falsch gemachte Angaben des Auftraggebers.
- Die Berechnung der im Energieausweis ausgewiesenen Kennwerte erfolgt auf der Grundlage von standardisierten Annahmen und Bilanzierungsverfahren. Alle zur Zeit gültigen und relevanten Normen werden hierbei berücksichtigt.
- Wir garantieren für die korrekte Berechnung und Ausstellung des Energieausweises auf der Grundlage der vom Auftraggeber gemachten Angaben.
- Wissentlich oder absichtlich falsch gemachte Angaben führen zu einer sofortigen Rückgabepflicht des Energieausweises an den Aussteller unter Verlust des bezahlten Betrages.
- Der ausgestellt Energieausweis ist 10 Jahre lang gültig.
- Datenschutz: Ihre Daten werden nur zur Herstellung des Energieausweises und dessen Versand erhoben und nicht anderweitig verwendet oder an Dritte weitergegeben.
| |