Luftdichtheitsprüfung im Druckdifferenzverfahren | ||
Der Blower-Door-Test | ||
Ein luftdichtes Gebäude? " Hilfe ! Es atmet nicht mehr ! " Die Theorie der „atmenden Wand“ stammt aus dem 19. Jhd. – ein Märchen, daß sich bis heute hartnäckig hält. Wände sind prinzipiell luftdicht. Der Luftaustausch durch die Wand beträgt höchstens 2%, 98% muß über Fensterlüftung oder mechanische Lüftung herbeigeführt werden. Unter Atmung kann allenfalls eine Regulierung der Raumluftfeuchte verstanden werden, also eine vorübergehende Aufnahme und Wiedergabe von Wasserdampf. Dies geschieht aber nur in den ersten 1-2 cm des Innenputzes. Für den Bewohner bedeutet eine undichte Gebäudehülle einen verminderten Wohnkomfort, da Zuglufterscheinungen und Kältezonen in der Wohnung auftreten. Besonders im Bodenbereich entstehen regelrechte Kälteseen durch permanent nachströmende Außenluft. Undichtheiten wirken wie Wärmebrücken: das betreffende Bauteil kühlt im Bereich von Fugen und Spalten aus, wodurch Wasserdampf kondensieren und es in der Folge zu Schimmelpilzbefall kommen kann. Was zunächst verborgen bleibt : durch Leckagen in der Gebäudehülle strömt die warme, feuchte Raumluft auch direkt in die Baukonstruktion (sog. konvektiver Wasserdampftransport) und kühlt sich dort zunehmend ab. Der kondensierende Wasserdampf kann zur Durchfeuchtung der Konstruktion und Entstehung von Bauschäden führen, die u. U. erst nach Jahren auftreten und dann kostspielige Sanierungen erforderlich machen. | | |
Natürlich muß regelmäßig gelüftet werden - allerdings kurz und kräftig ! Die sog. Stoßlüftung sorgt für den schnellen Austausch der Luft, ohne daß hierdurch die Bauteile (Wände, Decken, Boden) auskühlen. So wird die Raumluft schnell wieder temperiert und die Lüftungswärmeverluste bleiben gering. |
Ablauf der PrüfungDie Luftdichtheit von Gebäuden wird mit dem Druckdifferenzverfahren nach DIN EN 13829 bestimmt. Hierzu wird ein Gebläse mit einer Meßeinheit in eine Gebäudeöffnung (Fenster oder Tür) eingebaut und dann eine Druckdifferenz von 50 Pa (entspricht 0,5 mbar bzw. 0,5 cm Wassersäule) zwischen dem Gebäudeinneren und dem atmosphärischen Druck erzeugt. Aus der Menge der nachströmenden Luft bezogen auf das Raumvolumen kann eine Aussage über die Gebäudedichtheit getroffen werden. Es gibt kein absolut dichtes Gebäude. Entscheidend ist, an welchen Stellen sich ggf. Leckagen befinden und in welchem Maß. Eine Leckagesuche sollte daher grundsätzlich durchgeführt werden. | ||
Luftdichtheit in der EnEVIn der Energieeinsparverordnung wird die Luftdichtheit der Gebäudehülle ausdrücklich gefordert. Die Überprüfung bleibt jedoch freigestellt. Mit dem Nachweis der Luftdichtheit kann bei der Bestimmung des Primärenergiebedarfs nach EnEV allerdings eine Reduzierung des rechnerischen Lüftungswärmeverlustes von über 14 % angesetzt werden (rechn. Luftwechselrate "n"= 0,6 statt 0,7). Der Gesetzgeber "belohnt" also die Durchführung des Blower-Door-Tests. Wird die Dichtheit überprüft, darf das Meßergebnis bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten. Die EnEV bezieht sich hier auf die DIN 4108-7 und nennt folgende Werte (n50-Werte), die unbedingt einzuhalten sind: - bei Gebäuden ohne raumlufttechnische Anlagen: Luftwechselrate von 3/h - bei Gebäuden mit raumlufttechnischen Anlagen: Luftwechselrate von 1,5/h |
Unser AngebotDurchführung des Blower-Door-Test (Ein- bis Zweifamilienhaus) inkl. aller erforderlichen Nebenleistungen, insbesondere: - Datenerhebung / Bestimmung der Gebäudekubatur gem. DIN 13829 zum Pauschalfestpreis von: 250,- € (zzgl. MWSt.) Wir sind im Umkreis von ca. 250 km um Frankfurt/ M. gerne für Sie tätig. Haben Sie Fragen ? Rufen Sie an: 06102/ 306802 oder schreiben Sie eine E-Mail ! Luftdichtheitsmessung bedeutet Qualitätssicherung am Bau ! |
