Der EnergieausweisDer Energieausweis soll potentiellen Käufern oder Mietern eine Vorstellung von der energetsichen Qualität eines Gebäudes geben. Eine Pflicht zur Vorlage bei Verkauf oder Vermietung besteht sowohl für Wohngebäude (bzw. darin befindliche Wohnungen), als auch für die sog. Nicht-wohngebäude (Gewerbe, Verwaltung usw.). Verbrauchs- oder Bedarfsausweis? Wer benötigt welchen Energieausweis?Die Energieeffizienz eines Gebäudes kann entweder als rechnerischer Energiebedarfswert oder aber als Energieverbrauchskennwert auf der Grundlage des erfassten tatsächlichen Energieverbrauchs angegeben werden. Welcher Ausweis verwendet werden kann, richtet sich nach der Größe, dem Baujahr und der energetischen Qualität des Gebäudes.
Es gelten folgende Regelungen für Wohngebäude: Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die auf der Grundlage der Wärmeschutzverordnung 1977 oder später errichtet wurden, besteht Wahlfreiheit zwischen bedarfs- und verbrauchsorientiertem Ausweis. Für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten, egal welchen Baujahres, gilt ebenfalls Wahlfreiheit. Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor Geltung der Wärmeschutzverordnung 1977 errichtet worden sind, ist der bedarfsorientierte Energieausweis zu verwenden. Eine Ausnahme gilt für Wohngebäude aus dieser Zeit, die entweder schon bei der Baufertigstellung den energetischen Stand der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 aufgewiesen haben oder durch Moderni-sierungsmaßnahmen auf diesen Stand gebracht worden sind. In diesen Fällen besteht ebenfalls Wahlfreiheit.
Für die so genannten Nichtwohngebäude (zum Beispiel Bürogebäude, Geschäftshäuser) dürfen nach Wahl des Eigentümers oder Vermieters bedarfs- oder verbrauchs-orientierte Energieausweise verwendet werden. | |  |
Was ist der Unterschied?Zur Erstellung des Energiebedarfsausweises ist in jedem Fall ein Ortstermin erforderlich. Das Gebäude muß begutachtet und, sofern keine Planunterlagen vorhanden sind, auch ein Aufmaß der Hüllflächen durchgeführt werden. Weiterhin ist es erforderlich, die Baumaterialien und Konstruktionen zumindest näherungsweise zu bestimmen. Eine Baubeschreibung ist hierbei sehr hilfreich. Fall diese nicht vorliegt, kann die Konstruktion und die Wärmedurchgangskoeffizienten überschlägig anhand von Bauteilkatalogen ermittelt werden. Sind alle Daten beisammen, folgen umfangreiche Berechnungen. Der Vorteil des Energiebedarfsausweises liegt vor allem darin, daß Modernisierungsempfehlungen abgegeben werden können, die noch genauer auf das Gebäude zugeschnitten sind. Die zu erwartende Energieersparnis (rechnerisch) wird ebenfalls angegeben. Standort und Nutzerverhalten gehen in den ermittelten Kennwert nicht ein. Daher ist der errechnete Energiebedarf ein Wert, der die thermische Qualität des Gebäudes objektiv beurteilt und nicht durch die Bewohner beeinflußt ist. Eine universelle Vergleichbarkeit verschiedener Gebäude an verschiedenen Standorten ist damit gegeben. Energiebedarf: Hierbei handelt es sich um einen theoretischen Wert, der unter Berücksichtigung der Gebäudekubatur, der Hüllflächen (Boden, Wand, Decke usw.) und deren Wärmedurchgangskoeffizienten ("U-Werte") sowie der verwendeten Heiztechnik bestimmt wird. In die Berechnung fließen Standardfaktoren ein, die z. B. die Lüftungswärmeverluste berücksichtigen und den Warmwasserbedarf der Bewohner einschließen. Der Energiebedarfsausweis zeigt einen objektiven Wert über die energetische Qualität eines Gebäudes. Er ermöglicht die Vergleichbarkeit von Gebäuden unabhängig von deren Standort oder der Gewohnheiten der Benutzer. Rückschlüsse auf den konkreten Energieverbrauch eines einzelnen Haushalts läßt er nicht zu. Energieverbrauch: Aus dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre wird der "Energieverbrauchskennwert" ermittelt. Wohnungsleerstände werden hierbei berücksichtigt und es wird eine sog. Witterungsbereinigung vorgenommen. Mit der Witterungsbereinigung soll der ermittelte Energieverbrauch auf ein durchschnittliches Klima der letzten Jahre bezogen werden; damit wird der Einfluss von außergewöhnlichen Wetterverhältnissen wie besonders warmen oder kühlen Wintern sowie regionalen Unterschieden ausgeglichen. Auch der Energieverbrauchsausweis läßt keine direkten Rückschlüsse auf den künftigen Verbrauch zu, insbesondere weil die Lage einer Wohneinheit innerhalb eines Gebäudes stark vom Mittelwert abweichen kann und wiederum das Nutzerverhalten eine große Rolle spielt.
Wer erstellt mir einen Energieausweis und wieviel kostet das ?In wenigen Schritten können Sie hier Ihren Energieverbrauchsausweis online bestellen. Anschrift eingeben, Gebäude- und Verbrauchsdaten erfassen und abschicken. Ihren Energieverbrauchsausweis senden wir Ihnen per Post zu: gebunden, gestempelt und unterschrieben. Gültigkeitsdauer: 10 Jahre. So einfach! 
Energieausweis online zum Preis von 49,- € inkl. Versand (zzgl. MWSt.) ! Oder drucken Sie hier den Fragebogen aus, ergänzen Sie die Angaben in aller Ruhe und senden Sie ihn dann per Post oder Fax. Selbstverständlich zum gleichen Preis ! Für eine kurze telefonische Beratung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. "Warum so günstig? Taugt das was?" Der Gesetzgeber hat bewußt die Möglichkeit des Verbrauchsausweises geschaffen, um die Geldbeutel von Eigentümern zu schonen. Entsprechend einfach und rationell muß die Erstellung eines Ausweises ablaufen können. Tatsächlich sind es nur wenige Schritte von der Dateneingabe zum Ausdruck des Ausweises. Zum o.g. Preis kann ich mir aber in jedem Fall eine gute halbe Stunde Zeit nehmen, die ich hauptsächlich auf die Ausarbeitung individueller Modernisierungs-vorschläge verwende. Hier trennt sich meiner Meinung nach die Spreu vom Weizen: die aus meiner mehrjährigen Erfahrung heraus unterbreiteten Sanierungsvorschläge sind speziell auf das Gebäude zugeschnitten, soweit ich Ihren Angaben entsprechende Informationen entnehmen kann. Dabei wird auch die Förderfähigkeit im Hinblick auf das KfW-Programm "Energieeffizient Sanieren" berücksichtigt. Eine ausführlichere Gebäudebeschreibung (bei Verwendung des Fragebogens, s.o.) und ein Bild vom Haus sind daher immer nützlich. Für jeden ausgestellten Energieausweis gehen 5,00 € als Spende an den WWF zur Förderung nationaler u. internationaler Naturschutzprojekte.
Den Energiebedarfsausweis bieten wir für pauschal 250,- € (zzgl. MWSt.) an. Die Planunterlagen werden hierbei vom Eigentümer gestellt. Wir sind in Sachen Energieausweis und Energieberatung im Umkreis von ca. 50 km um Frankfurt/M. tätig. Haben Sie Fragen ? Rufen Sie an: 06102/ 306802 oder schreiben Sie eine E-Mail ! Energieberater und Aussteller von Energieausweisen in Ihrer Nähe finden Sie hier: | |
| | Weitere Informationen zum Energieausweis finden Sie hier: 
Die gesetzlichen Neuregelungen zum 1. Okt. 2008 und weitere Informationen der Bundesregierung:  Bundesgesetzblatt Teil 1, Nr. 34, amtliche Fassung der EnEV 2007 |
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